Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Hundeschule
„Mensch-Hund-Harmonie“ Sandra Hansen
Die nachfolgenden AGB gelten für die Vertragsbeziehung zwischen der Hundeschule
„Mensch-Hund-Harmonie" (im Folgenden: Hundeschule) und Verbrauchern, die bei der
Hundeschule Unterricht wahrnehmen oder das Grundstück der Hundeschule aus sonstigen
Gründen betreten (im Folgenden: Kunde). Unabhängig davon, ob sie ausdrücklich vertraglich
vereinbart werden, gelten sie bei jeder Nutzung der Anlagen und/oder Dienstleistungen.
Entsprechende, gut einsehbare und lesbare Aushänge sind angebracht. Die AGB hängen am
Eingang zur freien und jederzeitigen Kenntnisnahme aus.
Die Hundeschule verfügt über ein reichhaltiges Angebot an Leistungen für Tier und Mensch,
welches u.a. auf der Webseite der Hundeschule www.Mensch-Hund-Harmonie.com dargestellt ist.
Änderungen im Leistungsangebot können aber insbesondere durch nicht vorhersehbare
und durch Dritte verursachte Störungen im Betriebsablauf unvermeidlich sein.
§ 1 Vertragsinhalt
Bei dem zwischen der Hundeschule und dem Kunden geschlossenen Vertrag handelt es sich
um einen Dienstleistungsvertrag mit dem Ziel, dem Kunden bestimmte Inhalte zu vermitteln.
Der Kunde erhält von der Hundeschule lediglich Handlungsvorschläge. Die Hundeschule
schuldet keinen Erfolg oder das Erreichen bestimmter Ziele, sofern diese nicht ausdrücklich
zugesichert sind. Die Teilnahme an den Übungen während der Kurse und Einzelstunden, die
spätere Durchführung der Handlungsvorschläge sowie die Entscheidung, ob der Kunde seinen
Hund Übungen unangeleint durchführen lässt, liegen im Ermessen des Kunden und erfolgen
auf eigenes Risiko.
Der Unterricht findet am Sitz der Hundeschule statt, sofern nicht ein anderer Ort vereinbart
ist. Anreise sowie ggf. Unterkunft und Verpflegung organisiert der Kunde selbst und auf
eigene Kosten.
§ 2 Vertragsschluss
1.Einzelstunden
In den Einzelstunden bietet die Hundeschule dem Kunden zu einem vereinbarten Termin
Einzelunterricht an. Die verbindliche Anmeldung erfolgt durch Terminvereinbarung zwischen
Hundeschule und Kunde. Die Vergütung ist am Ende der Stunde in bar fällig.
2. Gruppenstunden
Die Hundeschule bietet zu bestimmten Zeiten Gruppenstunden an. An diesen kann der Kunde
nach einer einmaligen Vorstellung und Zustimmung der Hundeschule nach Anmeldung für
die jeweilige Stunde teilnehmen. Das Kursentgelt ist am Ende jeder Stunde in bar fällig.
3. Kurse mit begrenzter Teilnehmerzahl
Handelt es sich um einen Kurs mit einer begrenzten Teilnehmerzahl, bedarf es einer
verbindlichen Anmeldung des Kunden. Diese Kurse finden nur bei Erreichen einer
Mindestteilnehmerzahl von 3 Hund-und-Halter-Teams statt. Anmeldungen werden nach
Datum des Eingangs berücksichtigt. Der Kunde ist an seine Anmeldung gebunden. Sie stellt
ein Angebot auf Abschluss eines Vertrages dar. Der Vertrag kommt erst mit der Bestätigung
der Teilnahmeberechtigung durch die Hundeschule zustande.
§ 3 Preise und Zahlungsmodalitäten
1. Die aktuellen Preise sind den Angaben auf der Webseite der Hundeschule zu entnehmen
oder werden auf Anfrage telefonisch oder per E-Mail mitgeteilt.
2. Die angegebenen Preise verstehen sich in EURO und beinhalten die gesetzliche MwSt.,
soweit diese geschuldet wird.
3. Die vollständige Vergütung ist am Ende jeder Einzel-, Gruppen- oder Kursstunde in bar
fällig.
4. Bietet die Hundeschule Mehrfach-Karten (z.B. 5er-Karten) an, ist die Vergütung bereits
beim Kauf der Karte fällig.
Diese Mehrfach-Karten haben eine begrenzte Gültigkeitsdauer ab Kaufdatum: 4er Karten sind drei Monate gültig und 8er/9er Karten sind sechs Monate gültig.
Nach Ablauf dieser Frist verfällt das verbleibende Guthaben ohne Anspruch auf Rückerstattung, es sei denn die Nichtnutzung liegt im Verantwortungsbereich der Hundeschule z.B. wegen mangelndem Terminangebot.
§ 4 Rücktritt vom Vertrag durch den Kunden
1. Weist der Kunde einen adäquaten Ersatzteilnehmer nach oder nimmt jemand aus der
Warteliste als Nachrücker an der Einzel-, Gruppen- oder Kursstunde teil, kann der Kunde bis
zu 48 Stunden vor Einzel- (§ 2 Nr. 1), Gruppen- (§ 2 Nr. 2) oder Kursstunde (§ 2 Nr. 3) vom
Vertrag zurücktreten ohne ein Entgelt entrichten zu müssen. Gezahlte Entgelte bzw.
Vorschüsse werden ihm erstattet.
2. Weist der Kunde keinen adäquaten Ersatzteilnehmer nach oder gibt es niemanden aus der
Warteliste, der als Nachrücker an der vor Einzel- (§ 2 Nr. 1), Gruppen- (§ 2 Nr. 2) oder
Kursstunde (§ 2 Nr. 3) teilnimmt und sagt der Kunde die Teilnahme an einer Einzelstunde (§
2 Nr. 1), einer Gruppenstunde (§ 2 Nr. 2) oder einem Kurs (§ 2 Nr. 3), für den er angemeldet
war, nicht mindestens 24 Stunden vor dem Termin ab, ist die volle Vergütung durch den
Kunden fällig. Geht die Absage zu einer Einzel- (§ 2 Nr. 1), Gruppen- (§ 2 Nr. 2) oder
Kursstunde (§ 2 Nr. 3) nicht eine Woche vor der vereinbarten Einzel- (§ 2 Nr. 1), Gruppen- (§
2 Nr. 2) oder Kursstunde (§ 2 Nr. 3) der Hundeschule zu, so zahlt der Kunde 50% des
Teilnahmeentgelts. Im Übrigen ist die Absage kostenfrei.
3. Absagen und ggf. die Benennung von Ersatzteilnehmern sind schriftlich gegenüber der
Hundeschule anzuzeigen. Der Kunde hat auf Verlangen den Nachweis des rechtzeitigen
Zugangs der Absage und ggf. der Benennung von Ersatzteilnehmern zu erbringen.
§ 5 Rücktritt vom Vertrag / Terminverschiebung durch die Hundeschule
1. Die Hundeschule behält sich vor, vom Vertrag zurück zu treten, insbesondere wenn sich zu
wenig Teilnehmer für einen Kurs angemeldet haben oder ein Trainer ausfällt. Die
Hundeschule wird sich stets darum bemühen, anstatt einer Absage einen Ersatztermin
anzubieten.
2. Im Falle des Rücktritts vom Vertrag durch die Hundeschule gemäß § 5 Nr. 1 schuldet der
Kunde der Hundeschule kein Entgelt.
§ 6 Erstattung von Zahlungen
Die Hundeschule wird dem Kunden im Falle einer Überzahlung bei einem Rücktritt nach § 4
oder § 5 zu viel gezahltes Entgelt unverzüglich erstatten. Hat der Kunde das Entgelt in bar
gezahlt, erfolgt die Rückerstattung in bar durch Übergabe am Sitz der Hundeschule.
§ 7 Haftung
1. Die Hundeschule haftet gegenüber dem Kunden bei eigenem Handeln nicht für leicht
fahrlässige Pflichtverletzungen, sofern diese keine vertragswesentlichen Pflichten (sog.
Kardinalspflichten) oder Garantien betreffen oder zu Schäden aus der Verletzung des Lebens,
des Körpers oder der Gesundheit von Menschen geführt haben oder Ansprüche nach dem
Produkthaftungsgesetz zugrunde liegen.
2. Sofern die Hundeschule auch für leichte Fahrlässigkeit haftet, ist die Haftung der Höhe
nach auf vertragstypische, vorhersehbare Schäden begrenzt.
3. Soweit die Haftung der Hundeschule ausgeschlossen oder begrenzt ist, gilt das auch für die
Haftung von gesetzlichen Vertretern, Mitarbeitern und Erfüllungsgehilfen der Hundeschule.
4. Der Kunde haftet uneingeschränkt für jegliche Schäden, die sein Hund verursacht, nach
Maßgabe der jeweils aktuellen gesetzlichen Bestimmungen.
5. Personen unter 16 Jahren ist die Teilnahme an Einzel- (§ 2 Nr. 1), Gruppen- (§ 2 Nr. 2)
oder Kursstunde (§ 2 Nr. 3) nur in Begleitung und unter Aufsicht mindestens eines Elternteils
gestattet.
6. Begleitpersonen eines Kunden sind durch diesen über die Haftungsbeschränkungen in
Kenntnis zu setzen. Sie gelten bei Betreten des Veranstaltungsgeländes als vereinbart.
§ 8 Sonstige Pflichten des Kunden
1. Der Kunde ist verpflichtet, der Hundeschule ihm bekannte ansteckende Krankheiten oder
eine Läufigkeit des Hundes sowie eine übersteigerte Aggressivität oder sonstige
Verhaltensauffälligkeit des Hundes, die zur Störung des Kurses führen kann, unverzüglich
anzuzeigen.
2. Es dürfen nur Hunde am Unterricht teilnehmen, für die eine Haftpflichtversicherung mit
ausreichender Deckungssumme und Impfschutz gegen Staupe, Hepatitis contagiosa canis (inf.
Leberentzündung), Parvovirose, Leptospirose und Tollwut besteht und nachgewiesen wird.
Bei Welpen ist ein dem Alter angemessener Impfschutz durch den Kunden zu sicherzustellen.
Impfungen müssen vor der ersten Ausbildungsstunde durch Vorlage des Impfpasses
nachgewiesen werden.
3. Beim Unterricht haben die Kunden festes Schuhwerk zu tragen. Die Hunde sind bei
Betreten des Platzes an der Leine zu führen. Vor Unterrichtsbeginn ist der Hund auszuführen,
damit er sich lösen kann. Jeder Hundebesitzer hat Tüten dabei, um den Hundekot auf dem
Hundeplatz und um den Hundeplatz herum aufnehmen und entsorgen zu können. Während
der Ausbildung dürfen keine Stachel- oder Würgehalsbänder und keine Teletaktgeräte benutzt
werden.
4. Liegen Umstände nach § 8 Nr. 1 vor oder sind die Voraussetzungen nach § 8 Nr. 2 und 3
nicht gegeben, ist die Hundeschule berechtigt, den Hund von der Teilnahme an Einzel- (§ 2
Nr. 1), Gruppen- (§ 2 Nr. 2) oder Kursstunde (§ 2 Nr. 3) auszuschließen. Der Kunde kann mit
einem anderen Hund teilnehmen oder zu einer Einzel- (§ 2 Nr. 1), Gruppen- (§ 2 Nr. 2) oder
Kursstunde (§ 2 Nr. 3) mit dem Hund erscheinen, wenn zu diesem Zeitpunkt die
Voraussetzungen für eine Teilnahme geschaffen sind.
5. Verstößt der Kunde gegen die ihm auferlegten Pflichten gemäß § 8 Nr. 1 bis 3 oder verhält
sich der Kunde selbst in einer Art und Weise, die den Unterricht und/oder das Training der
anderen Teilnehmer stört, oder wirkt er in einer Art und Weise auf seinen Hund ein, die den
Grundsätzen der Hundeschule für den Umgang mit Hunden widerspricht, ist die Hundeschule
berechtigt, ihn dauerhaft vom Unterricht auszuschließen. Das Entgelt für bereits verbindlich
gebuchte Einzel- (§ 2 Nr. 1), Gruppen- (§ 2 Nr. 2) oder Kursstunden (§ 2 Nr. 3) wird in diesen
Fällen sofort fällig.
§ 9 Urheberrecht
Der Inhalt und die Gestaltung jeglicher dem Kunden von der Hundeschule ausgehändigten
Unterlagen unterliegen dem Urheberrecht.
Der Kunde darf die Unterlagen nur für private Zwecke nutzen. Jede Art der kommerziellen
Nutzung oder Verwertung, insbesondere die Vervielfältigung, die Verbreitung, der Verleih
oder die Vermietung, bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Hundeschule.
§ 10 Bild- und Tonmaterial
1. Private Ton- und Bildaufnahmen während der Einzel- (§ 2 Nr. 1), Gruppen- (§ 2 Nr. 2)
oder Kursstunden (§ 2 Nr. 3) sind nicht gestattet.
2. Alle Bild- und Tonaufnahmen, die im Zusammenhang mit der Hundeschule erstellt wurden,
können von der Hundeschule zur Veröffentlichung, z.B. für Werbemaßnahmen oder im
Rahmen der Ausbildung, ohne vorherige Absprache, genutzt werden, solange die
abgebildeten Personen dem nicht schriftlich widersprechen.
§ 11 Vertragssprache
Vertragssprache und Unterrichtssprache ist ausschließlich Deutsch.
§ 12 Datenschutz
Die in Verträgen angegebenen personenbezogenen Daten, insbesondere Name, Anschrift,
Telefonnummer, Bankdaten, die allein zum Zwecke der Durchführung des entstehenden
Vertragsverhältnisses notwendig und erforderlich sind, werden auf der Grundlage gesetzlicher
Berechtigungen erhoben.
Der Kunde ist gemäß § 34 BDSG jederzeit berechtigt, gegenüber der Hundeschule um
umfangreiche Auskunftserteilung zu den zu seiner Person gespeicherten Daten zu ersuchen.
Gemäß § 35 BDSG kann der Kunde jederzeit gegenüber der Hundeschule die Berichtigung,
Löschung und Sperrung einzelner personenbezogener Daten verlangen.
Der Kunde kann darüber hinaus jederzeit ohne Angabe von Gründen von seinem
Widerspruchsrecht Gebrauch machen und die erteilte Einwilligungserklärung mit Wirkung für
die Zukunft abändern oder gänzlich widerrufen. Er kann den Widerruf entweder postalisch,
per E-Mail oder per Fax an die Hundeschule übermitteln. Es entstehen ihm dabei keine
anderen Kosten als die Portokosten bzw. die Übermittlungskosten nach den bestehenden
Basistarifen.
§ 13 Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser AGB rechtsunwirksam sein oder werden, so bleibt die
Gültigkeit der anderen Bestimmungen hiervon unberührt.
§ 14 Widerrufsbelehrung
Eine Vertragserklärung kann innerhalb von zwei Wochen ohne Angaben von Gründen, jedoch
nur in Textform widerrufen werden. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung.
Zur Wahrung der Widerruffrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der
Widerruf ist zu richten an:
Hundeschule „Mensch-Hund-Harmonie“ Sandra Hansen, Heinrich-Giesen-Straße 4, 41849
Wassenberg
oder an:
Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn die Hundeschule mit der Ausführung der
Leistungen mit ausdrücklicher Zustimmung des Kunden vor Ende der Widerruffrist begonnen
hat. Als Beginn gilt die Teilnahme an einer Einzel- (§ 2 Nr. 1), Gruppen- (§ 2 Nr. 2) oder
Kursstunde (§ 2 Nr. 3).
Wassenberg, den 28. Mai 2026